Partnerbedingungen & -konditionen — Lumawelt

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1. Berechtigung

Die Teilnahme am Lumawelt Affiliate-Programm steht Selbstständigen (Freiberufler oder Gewerbetreibende) und rechtlich registrierten Unternehmen (GmbH, UG, AG usw.) offen, die mindestens 18 Jahre, die auf mindestens einer digitalen Plattform aktiv und authentisch präsent sind.

Mit der Anmeldung zum Programm erklärt der Affiliate ausdrücklich, dass er für berufliche oder gewerbliche Zwecke handelt (gemäß § 14 BGB — Unternehmer) und nicht als Verbraucher (gemäß § 13 BGB — Verbraucher). Folglich finden Verbraucherschutzbestimmungen keine Anwendung auf diese Vereinbarung.

Der Affiliate ist allein verantwortlich zur Erfüllung aller steuerlichen und gewerblichen Anmeldepflichten verpflichtet, die nach deutschem Recht bestehen, einschließlich der Verpflichtung, sich als Freiberufler oder Gewerbetreibender zu registrieren (gemäß § 1 GewO — Gewerbeordnung) sowie der entsprechenden steuerlichen Meldepflichten (gemäß § 19 UStG — Kleinunternehmerregelung). Bliyt gibt keine steuerliche oder rechtliche Beratung und übernimmt keine Haftung für die steuerliche Situation des Affiliates. (gemäß § 276 BGB — Haftungsbeschränkung bei Fahrlässigkeit). Mit der Annahme dieser Vereinbarung bestätigt der Affiliate, dass er über diese Verpflichtungen informiert wurde und verpflichtet sich, diese eigenverantwortlich vollständig einzuhalten.

Lumawelt behält sich das Recht vor, Anträge abzulehnen, die die Kriterien der Plattform nicht erfüllen, ohne eine Begründung dafür angeben zu müssen. (gemäß § 145 BGB — Angebot und Annahme). Die Entscheidung von Lumawelt ist endgültig und unanfechtbar.

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Wirksamkeitsdatum

Dieses Abkommen tritt am Datum in Kraft Unterzeichnung des Vertrags zwischen Lumawelt und dem Partner, nach schriftlicher Bestätigung der Kooperationsvereinbarung durch beide Parteien (gemäß § 130 BGB — mit Wirksamkeit einer Willenserklärung)erstklassigen Shou Pu-erh

Lumawelt wird den Antrag des Partners prüfen und innerhalb von 48 Werktagebestätigen. Die Zustimmung erfolgt durch schriftliche Mitteilung, wonach der Vertragsabschluss erfolgt.

Die schriftliche Bestätigung kann per E-Mail oder über die Lumawelt-Plattform erfolgen und hat volle rechtliche Gültigkeit (gemäß § 126b BGB — Textform). Mündliche Mitteilungen stellen keine Annahme des Vertrags dar und haben keine rechtlichen Wirkungen.

Der Partner darf vor Vertragsunterzeichnung und Zahlungsbestätigung keine Werbemaßnahmen im Namen von Lumawelt oder seinen Verkäufern durchführen (gemäß § 631 BGB — Werkvertrag). Jegliche Aktivitäten vor diesem Zeitpunkt entbinden Lumawelt von der Haftung und berechtigen den Partner nicht zu einer Vergütung.

Das von Lumawelt übermittelte Kooperationsangebot ist gültig für 14 Kalendertage ab dem Datum der Übermittlung. Wenn der Partner die Annahme innerhalb dieses Zeitraums nicht bestätigt, gilt das Angebot als automatisch widerrufen (gemäß § 146 BGB — Widerruf des Angebots)erstklassigen Shou Pu-erh

Bis zum Inkrafttreten des Vertrags bestehen keine vertraglichen Verpflichtungen zwischen den Parteien.

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3. Kooperationsmechanismus & Zahlungen

Lumawelt-Partner sind unabhängige Partner, die auf der Lumawelt-Plattform mit individuellen Profilen und eigenen Preisen auftreten, die basierend auf Bekanntheit, Zielgruppe und Content-Typ jedes Partners festgelegt werden. Partner stehen jedem Verkäufer auf der Plattform zur Verfügung, unabhängig vom gewählten Abonnementplan.

Zahlungsablauf:

  • Der Verkäufer wählt den gewünschten Partner aus und zahlt Lumawelt den vollen Wert des gewählten Promotion-Pakets.
  • Lumawelt überprüft die Zahlung und überweist Tranche 1 (50%) innerhalb von maximal 5 Werktagen nach Zahlungsbestätigung (gemäß § 271 BGB — Fälligkeit der Zahlungspflichten) an den Partner.
  • Der Partner bestätigt den Erhalt von Tranche 1 und beginnt die Tätigkeit gemäß dem vereinbarten Paket.
  • Tranche 2 (50%) wird ausschließlich nach Erreichen der im Folgenden beschriebenen Leistungsgrenze und am Ende des jeweiligen Kampagnenzeitraums freigegeben.

Leistungsgrenze — Obligatorische Voraussetzung für die Freigabe von Tranche 2:

Lumawelt legt für jede Zusammenarbeit eine Mindestleistungsgrenze fest, um die Investition des Verkäufers zu schützen und die ethischen Standards der Plattform zu wahren. Die Grenze wird proportional zum Gesamtwert des gewählten Promotion-Pakets berechnet, gemäß folgender Regel:

Der gesamte kumulierte Wert aller durch den Rabattcode des Partners generierten echten Bestellungen muss gleich oder höher sein als der Gesamtwert des vom Verkäufer bezahlten Promotion-Pakets, unabhängig vom einzelnen Bestellwert.

Grundsatz: Ein Partner kann keine volle Zahlung erhalten, wenn die für den Verkäufer generierten Gesamtsales nicht mindestens den Wert seiner Investition in die Zusammenarbeit decken. Lumawelt hält eine solche Situation für unvereinbar mit den ethischen Standards der Plattform und erlaubt sie nicht.

Die Mindestleistungsgrenze, ausgedrückt als zu erreichender Gesamtumsatz, wird dem Partner vor Beginn der Kampagne ausdrücklich im Partnerschaftsvertrag mitgeteilt, der per E-Mail versendet wird. Der Partner bestätigt sein Verständnis und seine Zustimmung zu dieser Grenze durch Unterschrift des Vertrags.

Leistungszeitraum:

Der Leistungszeitraum beginnt mit der Veröffentlichung des ersten Inhalts und hat je nach Wert des Pakets die folgende Dauer:

  • Pakete bis 500 EUR → 30 Kalendertage
  • Pakete zwischen 500 EUR und 1.500 EUR → maximal 45 Kalendertage
  • Pakete über 1.500 EUR → Der Zeitraum und die spezifischen Bedingungen werden individuell vor Vertragsunterzeichnung in Verhandlungen mit dem Lumawelt-Team festgelegt. Der Partner schlägt einen realistischen Plan basierend auf seiner Kenntnis seiner Community vor, den Lumawelt genehmigt oder verhandelt.

Endabrechnung am Ende des Leistungszeitraums:

Am Ende des jeweiligen Leistungszeitraums:

  • Wenn die Grenze vollständig erreicht wurde → Lumawelt gibt Tranche 2 (50%) innerhalb von 5 Werktagen an den Partner frei (§ 271 BGB)
  • Wenn die Grenze wurde nicht erreicht → Tranche 2 (50%) wird vollständig auf das Konto des Verkäufers zurücküberwiesen, um seine Investition zu schützen (§ 812 BGB — ungerechtfertigte Bereicherung)
  • Unabhängig vom oben genannten Ergebnis zahlt Lumawelt dem Affiliate aus eigenen Mitteln den Betrag von 1 EUR für jede echte und gültige Bestellung generiert durch seinen Rabattcode während der Kampagne, als Anerkennung für den geleisteten Aufwand. Diese Zahlung erfolgt innerhalb von 5 Werktagen nach Ende des Leistungszeitraums (gemäß § 271 BGB)

Aktivitätspaket:

Das Aktivitätspaket jedes Affiliates wird individuell festgelegt (Anzahl der Beiträge, Stories, Videos, Kampagnendauer usw.) und dem Verkäufer vor der Zahlung eindeutig kommuniziert. Nach Bestätigung der Zahlung wird das Paket für den Affiliate verbindlich (gemäß § 631 BGB — Werkvertrag).

Die Ziele und Wünsche des Verkäufers müssen vor Beginn der Zusammenarbeit schriftlich an Lumawelt übermittelt werden. Lumawelt leitet diese an den Affiliate weiter und stellt sicher, dass sie verstanden und übernommen werden. Änderungen, die nach Beginn der Kampagne gewünscht werden, sind nicht garantiert und hängen von der Verfügbarkeit des Affiliates ab.

Content-Freigabe liegt in der ausschließlichen Verantwortung von Lumawelt, die entscheidet, ob die vom Affiliate erstellten Materialien geeignet, markenkonform und mit den Zielen des Verkäufers abgestimmt sind, vor der Veröffentlichung. Der Affiliate ist verpflichtet, Inhalte mindestens 3 Werktage vor der Veröffentlichung zur Genehmigung an Lumawelt zu übermitteln.

Reichweiten-Garantie — keine Verkäufe: Lumawelt und der Affiliate garantieren keine bestimmte Anzahl an Verkäufen als Ergebnis der Zusammenarbeit. Der Affiliate verpflichtet sich jedoch, alle notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, um die festgelegte Leistungsgrenze zu erreichen. Andernfalls gilt der oben beschriebene Rückzahlungsmechanismus für Tranche 2 (gemäß § 631 BGB — Leistungs- und Erfolgspflichten).

Views-Ziel: Jeder Affiliate verpflichtet sich, eine Mindestanzahl an Aufrufen pro Beitrag zu erreichen, basierend auf ihrer bisherigen Zielgruppenleistung und vor der Zahlung an den Verkäufer kommuniziert. Wenn ein veröffentlichter Beitrag nicht mindestens 30 % des vereinbarten Aufrufziels erreicht, ist der Affiliate verpflichtet, innerhalb von 7 Werktagen nach Feststellung der Unterperformance einen kostenlosen Bonusbeitrag für den Verkäufer zu erstellen und zu veröffentlichen (gemäß § 635 BGB — Nachbesserung bei mangelhafter Leistung).

Der Affiliate verpflichtet sich, innerhalb von 5 Werktagen nach Zahlungsbestätigung mit der Aktivität zu beginnen und alle Inhalte des vereinbarten Pakets gleichmäßig über die Kampagnenlaufzeit zu verteilen, damit das Publikum ausreichend Zeit hat, innerhalb des Leistungszeitraums zu konvertieren.

Beschwerdeverfahren: Wenn der Verkäufer mit der Zusammenarbeit unzufrieden ist, muss er Lumawelt innerhalb von 5 Werktagen nach Abschluss der Kampagne schriftlich kontaktieren. Lumawelt wird die Situation analysieren und versuchen, die beste Lösung für beide Parteien zu finden (gemäß § 126b BGB). Beschwerden, die nach dieser Frist eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.

Traffic ohne echte Bestellungen — einschließlich künstlich generierter Visits, gefälschter Klicks oder jeglicher Manipulation von Tracking-Daten — ist nicht zulässig, stellt Betrug dar und macht den Affiliate strafbar (gemäß § 263 StGB). Lumawelt behält sich das Recht vor, in solchen Fällen Zahlungen zurückzuhalten, die Zahlung von 1 EUR pro Bestellung zu stornieren und den Vertrag sofort zu kündigen.

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4. Provisionen & Zahlungen

💰 4. Provisionen & Zahlungen

Der Preis für jeden Affiliate wird individuell festgelegt und transparent im Profil auf der Lumawelt-Plattform angezeigt. Die Preise können je nach Art des Inhalts, Zielgruppe des Affiliates und Komplexität des vereinbarten Pakets variieren. Alle Zahlungen erfolgen in EUR (Euro). Lumawelt übernimmt keine Haftung für Wechselkursschwankungen.

Finanzfluss:

  • Lumawelt behält eine Vermittlungsprovision von 10 % vom Gesamtbetrag ein. Vom verbleibenden Nettobetrag werden Tranche 1 (50%) innerhalb von maximal 5 Werktagen nach Zahlungsbestätigung an den Affiliate überwiesen, vorbehaltlich der Unterzeichnung des Partnerschaftsvertrags durch den Affiliate (gemäß § 271 BGB — Fälligkeit der Zahlungsforderungen)
  • Tranche 2 (50 % des Nettobetrags) wird während der gesamten Leistungsdauer, die in Klausel 3 festgelegt ist, von Lumawelt treuhänderisch verwahrt, am Ende entweder an den Affiliate freigegeben oder an den Verkäufer zurückgegeben, gemäß dem darin beschriebenen Leistungsgrenzmechanismus
  • Der Affiliate bestätigt den Erhalt von Tranche 1 schriftlich und beginnt die Tätigkeit gemäß dem vereinbarten Paket
  • Zahlungsverzögerungen seitens Lumawelt ziehen gesetzliche Verzugszinsen nach sich (gemäß § 288 BGB — 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz für Handelsgeschäfte)

Rechnungsstellung:

Der Affiliate ist verpflichtet, innerhalb von 5 Werktagen nach Zahlungsbestätigung eine Rechnung an Lumawelt zu stellen. Verzögerungen bei der Rechnungsstellung können die Zahlungsabwicklung blockieren. Wenn der Affiliate umsatzsteuerpflichtig ist, muss er die Mehrwertsteuer gemäß deutschem Steuerrecht auf der Rechnung ausweisen. Affiliates, die unter die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) fallen, weisen keine Mehrwertsteuer aus und müssen dies ausdrücklich auf der Rechnung vermerken.

Eine zweite Rechnung für Tranche 2 muss vom Affiliate innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Bestätigung von Lumawelt, dass die Leistungsgrenze erreicht wurde, ausgestellt werden. Wird die Grenze nicht erreicht, ist keine zweite Rechnung erforderlich, da Tranche 2 gemäß Klausel 3 an den Verkäufer zurückgegeben wird.

Rückerstattungsrichtlinie:

  • Wenn der Verkäufer die Zusammenarbeit bevor der Affiliate mit der Tätigkeit begonnen hat → 100 % Rückerstattung an den Verkäufer, unabhängig davon, ob Tranche 1 bereits überwiesen wurde. Lumawelt zieht Tranche 1 vom Affiliate zurück und erstattet sie vollständig an den Verkäufer, zusammen mit Tranche 2, die treuhänderisch verwahrt wird (gemäß § 346 BGB — Rückgabepflichten)
  • Wenn das der Affiliate bereits mit der Tätigkeit begonnen hat → Tranche 1 ist nicht erstattungsfähig; Tranche 2 verbleibt bei Lumawelt und wird am Ende der Leistungsdauer gemäß Klausel 3 abgerechnet
  • Wenn das der Affiliate das vereinbarte Paket nicht liefert → anteilige Rückerstattung für nicht erbrachte Leistungen aus Tranche 1 (gemäß § 634 BGB); Tranche 2 wird vollständig an den Verkäufer zurückgegeben
  • Wenn das Leistungsgrenze nicht erreicht am Ende der Leistungsdauer → Tranche 2 wird vollständig an den Verkäufer zurückgegeben, und Lumawelt zahlt dem Affiliate 1 EUR pro tatsächlicher und gültiger Bestellung, die auch nach diesem Termin aus eigenen Mitteln gemäß Klausel 3 generiert wurde

Alle Zahlungen erfolgen ausschließlich per Banküberweisung oder von Lumawelt genehmigten Zahlungsmethoden. Barzahlungen werden nicht akzeptiert.

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5. Partnerpläne

Lumawelt-Partner sind an keinen bestimmten Plan gebunden und sind für jeden Verkäufer verfügbar auf der Plattform, unabhängig von ihrem Abonnement.

Jeder Partner unterschreibt einen Einzelvertrag mit Lumawelt beim Beitritt zum Programm. Dieser Vertrag regelt die gesamte Beziehung zwischen dem Affiliate und der Plattform. Für jede Zusammenarbeit mit einem Verkäufer wird kein separater Vertrag unterzeichnet — die Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen des bestehenden Vertrags mit Lumawelt.

Jeder Partner erscheint mit einem aktualisierten Verfügbarkeitsstatus:

  • ✅ Verfügbar — akzeptiert neue Kooperationen
  • ⏳ Beschäftigt — akzeptiert derzeit keine neuen Kooperationen
  • ❌ Nicht verfügbar — nimmt für einen festgelegten Zeitraum keine Kooperationen an

Der Partner hat das Recht zu jede Zusammenarbeit abzulehnen vor Zahlungsbestätigung, ohne Angabe von Gründen (gemäß § 145 BGB — Vertragsfreiheit)erstklassigen Shou Pu-erh Die Zahlung erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher Bestätigung des Partners dass sie die Zusammenarbeit akzeptieren. Sobald die Zahlung bestätigt und überwiesen wurde, kann der Partner die vereinbarten Leistungen nicht mehr ablehnen.

Lumawelt behält sich das Recht vor, einen Partner bei Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtungen mit vorheriger Ankündigung auszusetzen oder von der Plattform zu entfernen (gemäß § 314 BGB — außerordentliche Kündigung)erstklassigen Shou Pu-erh

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6. Pflichten der Partner

Mit der Unterzeichnung des Vertrags mit Lumawelt verpflichtet sich der Affiliate, während der gesamten Dauer der Zusammenarbeit die folgenden Pflichten einzuhalten:

📋 Dienstleistungserbringung:

  • Alle vollständig und innerhalb der vereinbarten Frist im Aktivitätspaket versprochenen Dienstleistungen
  • zu erbringen
  • Inhalte nicht ohne schriftliche Zustimmung von Lumawelt an Dritte zu vergeben oder zu delegierenzur Genehmigung an Lumawelt zu übermitteln Inhalte vor der Veröffentlichung mindestens 3 Werktage vor dem geplanten Veröffentlichungsdatum

📊 Leistungsberichterstattung:

  • Lumawelt Nachweise der Aktivität — Screenshots von Statistiken, Anzahl der Aufrufe, Reichweite — innerhalb 3 Werktage nach Abschluss jedes veröffentlichten Inhalts
  • zur Verfügung zu stellen

🤝 Umgang mit Verkäufern und Lumawelt:

  • Den Verkäufer respektvoll zu behandeln und ausschließlich über Lumawelt
  • professionelle Kommunikation zu pflegen Lumawelt-Verkäufer nicht direkt zu kontaktieren, um Kooperationen außerhalb der Plattform zu verhandeln
  • (gemäß § 280 BGB — Vertragsschadensersatz) nach deren Beendigung Während der Vertragslaufzeit und für

nicht eigenständig mit über Lumawelt geworbenen Verkäufern zusammenzuarbeiten

  • Um die Vertraulichkeit aller Informationen — Preisgestaltung, Strategien, Kontaktdaten — und diese nicht an Dritte weiterzugeben die von Lumawelt oder dem Verkäufer erhalten wurden, zu wahren

🔒 Vertraulichkeit:

  • (gemäß § 203 StGB — Verrat von Geschäftsgeheimnissen) Produkte 📢 Ehrliche und transparente Werbung:
  • Die kommerzielle Beziehung zu Lumawelt in veröffentlichten Materialien ausdrücklich offenlegen — z.B.: — gemäß EU-VerordnungenFarben und deutschen Richtlinien zur Werbetransparenz Die kommerzielle Beziehung zu Bliyt in allen veröffentlichten Materialien ausdrücklich offenzulegen — z. B.: "Bezahlte Partnerschaft" ehrlich und transparent
  • "Gesponserte Inhalte" (§ 5 UWG)

Keine Inhalte zu erstellen, die Verbraucher bezüglich der beworbenen Produkte in die Irre führen könnten

  • (gemäß § 5a UWG) Die Lumawelt 🎨 Markenkonformität:
  • — Logo, Kommunikationston, genehmigte Visuals (gemäß § 14 MarkenG)

einzuhalten

  • Visuelle Materialien des Verkäufers oder von Lumawelt nicht zu verändern, zu verfälschen oder missbräuchlich zu verwenden — Bots, gefälschte Klicks, Besuche ohne echte Kaufabsicht — zu erzeugen, da diese ⚡ Technisches Verhalten: Betrug Keinen (gemäß § 263 StGB)
  • darstellen und strafrechtliche Verantwortung nach sich ziehen Veröffentlichte Inhalte während der vereinbarten Kampagnendauer künstlichen Traffic
  • zu halten aktiv und nicht ohne Zustimmung von Lumawelt zu löschen (gemäß § 280 BGB)
  • Soziale Medien-Accounts während der gesamten Zusammenarbeit 24 Stunden aktiv und funktionsfähig
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7. Verbote & Sanktionen

Die folgenden Handlungen sind streng verboten und werden gemäß den geltenden deutschen Gesetzen geahndet:

⚡ Betrügerisches Verhalten:

  • Künstlicher Traffic — Bots, Fake-Klicks, Besuche ohne echtes Kaufinteresse (gemäß § 263 StGB — Betrug)
  • Selbstvermittlung — Kauf über den eigenen Affiliate-Link oder Aufforderung Dritter dazu zum persönlichen Vorteil (gemäß § 242 BGB — Grundsatz von Treu und Glauben)
  • jede Form von Manipulation von Tracking-Daten, Statistiken oder Leistungsberichte, die an Lumawelt übermittelt werden

🤝 Plattformumgehung:

  • Direkte Zusammenarbeit mit Lumawelt-Verkäufern außerhalb der Plattform, während der Laufzeit des Vertrags oder innerhalb nach deren Beendigung seiner Beendigung Lumawelt-Verkäufer nicht direkt zu kontaktieren, um Kooperationen außerhalb der Plattform zu verhandeln
  • Verkaufspartner dazu auffordern, ihre Zusammenarbeit außerhalb der Plattform gegen niedrigere Gebühren oder andere Vorteile zu verlagern

🎨 Markenmissbrauch:

  • Verwendung der Lumawelt Markenzeichen in bezahlten Anzeigen, gesponserten Inhalten oder jeglicher bezahlter Werbung ohne vorherige schriftliche Genehmigung (gemäß § 14 MarkenG — Markenschutz)
  • Falsche Darstellung der Beziehung des Affiliate zu Lumawelt oder sich als offizieller Lumawelt-Vertreter ausgeben, ohne dazu autorisiert zu sein

🚫 Verbotene Plattformen:

  • Förderung von Lumawelt-Verkäufern auf Spam-Plattformen, Seiten mit Erwachseneninhalten, illegale Inhalte, oder auf Plattformen, die gegen deutsches oder EU-Recht verstoßen
  • Verwendung Unerwünschte Massen-Nachrichten (Spam), um affiliierte Produkte zu bewerben (gemäß § 7 UWG — unlautere geschäftliche Handlungen)

⚖️ Sanktionen: Verstöße gegen die oben genannten Verbote führen zu:

  • Sofortige Sperrung durch die Lumawelt-Plattform ohne vorherige Ankündigung
  • Verfall aller nicht bearbeiteten Provisionen und ausstehende Zahlungen
  • Vertragliche Schadensersatzforderung durch Lumawelt für entstandene Verluste (gemäß § 280 BGB)
  • Strafrechtliche Verfolgung nach geltendem deutschem Recht, soweit anwendbar (gemäß § 263 StGB)

Lumawelt behält sich das Recht vor, jegliche betrügerische Aktivitäten den zuständigen deutschen Behörden zu melden.

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8. Markenschutz & Verhalten

Der Affiliate verpflichtet sich, Lumawelt, deren Verkäufern oder verbundenen Parteien während der Zusammenarbeit sowie nach deren Beendigung auf keinem Kommunikationskanal – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Social Media, öffentliche Foren, Presse oder private Kommunikation, die öffentlich werden könnte – Rufschädigung, Diskreditierung oder sonstige Beeinträchtigung des Ansehens zuzufügen.

Diese Verpflichtung gilt dauerhaft und überdauert die Vertragsbeendigung unbefristet (gemäß § 241 BGB – vertragliche Nebenpflichten)erstklassigen Shou Pu-erh

Untersagtes Verhalten umfasst unter anderem:

  • Veröffentlichung falscher oder irreführender Aussagen über Lumawelt oder deren Verkäufer
  • Weitergabe vertraulicher Informationen oder interner Kommunikation an die Öffentlichkeit
  • Durchführung koordinierter Negativkampagnen gegen Lumawelt oder deren Verkäufer
  • Vornehmen herabwürdigender Vergleiche zwischen Lumawelt und konkurrierenden Plattformen

Jede Verletzung dieser Verpflichtungen begründet:

  • Ein sofortigen Schadensersatzanspruch durch Lumawelt (gemäß § 823 BGB – deliktische Haftung)
  • Zusätzliche Haftung für vorsätzliche Schädigung sittenwidrige (gemäß § 826 BGB)
  • Das Recht von Lumawelt auf Beantragung einstweiliger Verfügung bei zuständigen deutschen Gerichten zur Verhinderung weiterer Schäden

📸 Urheberrechte:

Während der Zusammenarbeit vom Affiliate erstellte Inhalte verbleiben als ausschließliches Eigentum des Affiliates. Für die Dauer der aktiven Mitgliedschaft des Affiliates auf der Lumawelt-Plattform räumt der Affiliate Lumawelt und den von ihm betreuten Verkäufern eine nicht-exklusive, lizenzgebührenfreie Lizenz für die organische Nutzung der erstellten Materialien ein – Social-Media-Posts, Website-Präsentation – ohne Recht zur Verwendung in bezahlten Werbeanzeigen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Affiliates.

Bei Beendigung der Zusammenarbeit mit Lumawelt – aus welchem Grund auch immer – erlischt automatischdiese Lizenz, und Lumawelt sowie die Verkäufer haben kein Recht mehr, die betreffenden Materialien zu nutzen, weiterzuverbreiten oder zu veröffentlichen. Bereits veröffentlichte Materialien sind innerhalb 14 Kalendertage nach Beendigung der Zusammenarbeit zu entfernen (gemäß § 31 UrhG – Lizenz des Urheberrechts)erstklassigen Shou Pu-erh

🌐 Allgemeines Online-Verhalten:

Der Affiliate verpflichtet sich grundsätzlich zu professionellem und ethischem Online-Verhalten . Das öffentliche Verhalten des Affiliates in den sozialen Medien kann den Ruf von Lumawelt und den von ihm betreuten Verkäufern beeinträchtigen. Lumawelt behält sich das Recht vor, den Vertrag zu kündigen, falls das öffentliche Verhalten des Affiliates mit den Werten der Plattform unvereinbar ist (gemäß § 314 BGB — außerordentliche Kündigung)erstklassigen Shou Pu-erh

⚖️ Haftungsbeschränkung von Lumawelts Haftung:

Die Haftung von Lumawelt gegenüber dem Affiliate ist beschränkt auf den Gesamtwert der in den 6 Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlten Provisionen, außer in Fällen von:

  • Vorsatz (gemäß § 276 BGB)
  • Grobe Fahrlässigkeit (gemäß § 276 BGB)
  • Körperverletzung – für die die Haftung nach deutschem Recht unbeschränkt bleibt

Lumawelt übernimmt keine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Rufschädigungen, die dem Affiliate durch Handlungen Dritter außerhalb des Einflussbereichs von Lumawelt entstehen (gemäß § 254 BGB – Mitverschulden)erstklassigen Shou Pu-erh

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9. Vertragliche Vertraulichkeit

Der Affiliate verpflichtet sich grundsätzlich zu vollständige Vertraulichkeit Bezüglich der Bedingungen dieses Vertrags, der verhandelten finanziellen Konditionen, Informationen über Verkäufer und aller internen Daten der Lumawelt-Plattform, die während der Zusammenarbeit zugänglich sind.

Vertrauliche Informationen umfassen, sind aber nicht beschränkt auf:

  • Die finanziellen Bedingungen des Vertrags
  • Kontaktinformationen und Angaben zu Lumawelt-Verkäufern
  • Lumawelt's kommerzielle und Marketingstrategien
  • Technische Informationen über den Betrieb der Plattform
  • Jegliche internen Kommunikationen von Lumawelt

Die Offenlegung vertraulicher Informationen an Dritte ist strikt verboten und stellen einen Grund für sofortige Beendigung des Vertrags ohne Anspruch auf Entschädigung dar (gemäß § 314 BGB — außerordentliche Kündigung). Lumawelt behält sich das Recht vor, Schadensersatz zu fordern vollständigen Schadenersatz für Verluste, die durch unbefugte Offenlegung verursacht wurden Lumawelt-Verkäufer nicht direkt zu kontaktieren, um Kooperationen außerhalb der Plattform zu verhandelnerstklassigen Shou Pu-erh

Diese Vertraulichkeitsverpflichtung ist dauerhaft und überdauert die Vertragsbeendigung für einen Zeitraum von 5 Jahre ab dem Ende der Zusammenarbeit die von Lumawelt oder dem Verkäufer erhalten wurden, zu wahrenerstklassigen Shou Pu-erh

Eine Ausnahme gilt, wenn die Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist rechtliche Verpflichtung oder Gerichtsbeschluss, wobei der Partner Lumawelt innerhalb von 48 Stunden vor der Offenlegung, soweit gesetzlich zulässig, zu benachrichtigen hat.

10. Nicht-Wettbewerb

Die Wettbewerbsverbotsklausel gilt ausschließlich ab dem Datum der Vertragsunterzeichnung mit für Lumawelt und berührt in keiner Weise die Kooperationen, Verträge oder Partnerschaften, die der Affiliate eingegangen ist vorherige bis zur Unterzeichnung dieser Vereinbarung.

Ab dem Datum der Vertragsunterzeichnung und für einen Zeitraum von 12 Monate nach Beendigung der Zusammenarbeit — unabhängig vom Grund der Beendigung — verpflichtet sich der Affiliate, keine Aktivitäten mit wettbewerbsfähigem Charakter gegenüber Lumawelt auszuüben, einschließlich aber nicht beschränkt auf:

  • Erstellung oder Teilnahme an einem ähnliche Plattform der Vermittlungen zwischen Verkäufern und Affiliates/Influencern
  • Aktive Rekrutierung von Lumawelt Verkäufern zum Zweck der Zusammenarbeit auf konkurrierenden Plattformen
  • Aktive Rekrutierung von Lumawelt Partnerprogrammen zum Aufbau eines konkurrierenden Netzwerks
  • Anbieten Affiliate-Verkäufer-Vermittlungsdienste unabhängig oder durch Dritte

Diese Klausel ist beschränkt geografisch auf das Gebiet der Europäischen Union und steht im Verhältnis zu den berechtigten Interessen von Lumawelt zum Schutz seines Geschäftsnetzwerks (nach § 74 HGB und § 138 BGB — Verhältnismäßigkeit der Verpflichtungen)erstklassigen Shou Pu-erh

Verstößt gegen diese Klausel, ist Lumawelt berechtigt zu vollständigen Schadenersatz und rechtlichen Schritten zur sofortigen Einstellung der wettbewerbswidrigen Tätigkeit (gemäß § 280 BGB)erstklassigen Shou Pu-erh

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11. Dauer & Beendigung

Dieses Abkommen tritt am Tag der Unterzeichnung in Kraft und ist gültig für ein unbefristet, das die Kooperationsbedingungen automatisch verlängert, solange der Affiliate auf der Lumawelt-Plattform aktiv bleibt.

📋 Kündigung mit Vorankündigung:

Jede Partei kann dieses Abkommen kündigen durch Schriftliche Kündigung mindestens 30 Kalendertage vor dem gewünschten Kündigungsdatum. Die Kündigung muss ausschließlich per E-Mail an die offizielle Lumawelt-Adresse oder per Einschreiben mit Empfangsbestätigung erfolgen.

Die Kündigung wird erst wirksam nach schriftliche Bestätigung des Erhalts der Kündigung durch Lumawelt, die innerhalb von 5 Werktage nach Erhalt der Kündigung übermittelt wird.

Während der 30-tägigen Kündigungsfrist ist der Affiliate verpflichtet:

  • Alle laufenden Kooperationen abzuschließen mit den derzeit laufenden Lumawelt-Verkäufern
  • Keine neuen Kooperationen zu initiieren mit Lumawelt-Verkäufern
  • an Lumawelt alle Materialien, Berichte und Nachweise über die laufenden Kampagnen zu übergeben

Wenn laufende Kooperationen nicht innerhalb der 30-tägigen Kündigungsfrist abgeschlossen werden können, vereinbaren der Affiliate und Lumawelt gemeinsam eine angemessene Abschlussfrist, die nicht länger als 30 zusätzliche Tage (gemäß § 271 BGB — Fälligkeit der Verpflichtungen)erstklassigen Shou Pu-erh

📸 Rücknahme von Materialien:

Mit Beendigung der Zusammenarbeit endet die an Lumawelt und die Verkäufer gewährte Lizenz automatisch, und der Affiliate ist verpflichtet, alle veröffentlichten Materialien innerhalb von 14 Kalendertage des Wirksamkeitsdatums der Kündigung zurückzuziehen (gemäß § 31 UrhG — Beendigung der Urheberrechtslizenz)erstklassigen Shou Pu-erh

⚡ Sofortige Kündigung durch Lumawelt:

Lumawelt behält sich das Recht vor, den Vertrag sofort und ohne Vorankündigung in den folgenden Fällen zu kündigen:

  • Betrug bei jeglichem Versuch von Betrug oder Betrugsabsicht
  • Künstlicher Traffic — Bots, Fake-Klicks, Besuche ohne echtes Kaufinteresse
  • Öffentliche Herabwürdigung von Lumawelt oder seinen Verkäufern
  • Verstoß gegen die Vertraulichkeitsklausel oder die Klausel zur Nicht-Wettbewerbstätigkeit
  • Jede andere wesentlicher Verstoß dieses Abkommens

Die sofortige Kündigung erfolgt ohne Anspruch auf Entschädigung oder unbezahlte Provisionen (gemäß § 314 BGB — außerordentliche Kündigung)erstklassigen Shou Pu-erh

✅ Finanzielle Verpflichtungen bei Beendigung:

Provisionen für Kampagnen abgeschlossen und validiert vor dem Kündigungsdatum sind gemäß den üblichen Zahlungsbedingungen zu begleichen (gemäß § 271 BGB). Provisionen für Kampagnen nicht abgeschlossen oder nicht validiert zum Zeitpunkt der Kündigung verfallen, ohne Anspruch auf Entschädigung.

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12. Änderung der Bedingungen

Lumawelt behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, zu aktualisieren oder zu ergänzen, vorausgesetzt, dass eine schriftliche Vorabbenachrichtigung mindestens 14 Kalendertage vor Inkrafttreten der Änderungen versendet wird (gemäß § 305 BGB — Voraussetzungen für Allgemeine Geschäftsbedingungen)erstklassigen Shou Pu-erh

📩 Benachrichtigungsmethode:

Änderungsmitteilungen werden versendet per:

  • E-Mail an die im Lumawelt-System registrierte Adresse des Affiliate
  • Benachrichtigung im Lumawelt Dashboard der Plattform

Der Affiliate ist verantwortlich für die Pflege einer aktiver und funktionstüchtiger E-Mail-Adress in seinem Lumawelt-Konto. Lumawelt kann nicht haftbar gemacht werden für den Nicht-Erhalt von Benachrichtigungen, die durch falsche oder inaktive Kontaktdaten verursacht werden.

✅ Implizite Zustimmung:

Die weitere Nutzung der Lumawelt-Plattform und die Durchführung von Aktivitäten im Rahmen des Programms nach Ablauf der 14-tägigen Frist gilt als implizite und uneingeschränkte Zustimmung der neuen Geschäftsbedingungen, ohne dass es einer weiteren Bestätigung bedarf.

❌ Recht auf Widerspruch:

Wenn der Affiliate den vorgeschlagenen Änderungen nicht zustimmt, hat er das Recht, kann das Abkommen ohne Strafzahlung beendet werden, vorausgesetzt, dass eine schriftliche Mitteilung an Lumawelt innerhalb von 14 Kalendertage des Erhalts der Änderungsmitteilung versendet wird. In diesem Fall endet der Vertrag mit Inkrafttreten der neuen Bedingungen, und die Standardpflichten bei Beendigung der Zusammenarbeit bleiben bestehen. (gemäß § 314 BGB)erstklassigen Shou Pu-erh

Änderungen, die Provisionen oder finanzielle Bedingungen von aktiven Affiliates betreffen, werden mindestens 30 Kalendertage vor Inkrafttreten bekannt gegeben, um den Affiliates eine verlängerte Entscheidungsfrist zu gewähren.

📋 Änderungsverlauf:

Lumawelt führt ein vollständige Historie aller Änderungen durchgeführte Änderungen an den Bedingungen, die jederzeit auf der Lumawelt-Plattform zugänglich sind. Jede Version wird durch ihre Wirksamkeitsdatumidentifiziert, sodass Affiliates die jeweils geltende Version einsehen können. Dieser Verlauf dient als Nachweis im Falle von Streitigkeiten bezüglich der anwendbaren Bedingungen. (gemäß § 305 BGB)erstklassigen Shou Pu-erh

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13. Recht zur Nutzung von Inhalten

Lumawelt hat das Recht, Inhalte des Affiliates — Bilder, Videomaterial, Testimonials — auf Marketingplattformen (Facebook, TikTok, Google, Instagram usw.) ohne zusätzliche Kosten zu verwenden, und ausschließlich für die Dauer der aktiven Zusammenarbeit ausschließlich zum Zweck der Förderung der Zusammenarbeit Dieses Lizenzrecht umfasst nicht die Nutzung des Affiliate-Inhalts inerstklassigen Shou Pu-erh

Lumawelt hat nicht das Recht, bezahlten Werbeanzeigen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Affiliates.

die Inhalte des Affiliates an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung weiterzugeben Bei Beendigung der Zusammenarbeit wird Lumawelt abzutreten, zu verkaufen oder zu übertragen (gemäß § 31 UrhG – Lizenz des Urheberrechts)erstklassigen Shou Pu-erh

die Inhalte des Affiliates entfernen und von allen Plattformen innerhalb von (gemäß § 14 MarkenG und § 31 UrhG) alle Nutzungen einstellen 14 Kalendertage des Wirksamkeitsdatums der Kündigung zurückzuziehen Jede Nutzung der Inhalte des Affiliates über den oben definierten Umfang hinaus stellt eineerstklassigen Shou Pu-erh

dar und berechtigt den Affiliate, Schadensersatz zu fordern (gemäß § 97 UrhG — Ansprüche wegen Verletzung) Urheberrechtsverletzung (pursuant to § 97 UrhG — claims for infringement)erstklassigen Shou Pu-erh

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14. Fortführung der Vereinbarung

Diese Vereinbarung wird für eine unbefristet geschlossen und bleibt so lange in Kraft, wie der Partner auf der Lumawelt-Plattform aktiv ist und die Bedingungen dieser Vereinbarung einhält.

🔄 Regelmäßige Überprüfung der Bedingungen:

Lumawelt kann eine Überprüfung der Kooperationsbedingungen alle nach deren BeendigungBenachrichtigung mindestens 30 Kalendertage im Voraus initiieren. Wenn der Partner innerhalb von 30 Tagen keine ausdrückliche schriftliche Ablehnung übermittelt, gelten die neuen Bedingungen als stillschweigend akzeptierterstklassigen Shou Pu-erh

Wenn der Partner die neuen Bedingungen nicht akzeptiert, hat er das Recht, kann das Abkommen ohne Strafzahlung beendet werden, gemäß dem in Klausel 11 festgelegten Standardkündigungsverfahren mit einer Frist von 30 Tagen, zu kündigen.

💤 Inaktivität des Partners:

Wenn der Partner auf der Lumawelt-Plattform keine Aktivität zeigt für 6 aufeinanderfolgende Monate, behält sich Lumawelt das Recht vor, die Zusammenarbeit zu sperren oder zu beenden die Vereinbarung zu 14 Kalendertage im Voraus zu kündigen per E-Mail an die registrierte Adresse zu senden. Der Partner hat das Recht, die Sperrung innerhalb von 14 Tage nach Erhalt der Mitteilung anzufechten, indem er Nachweise über durchgeführte Aktivitäten vorlegt (gemäß § 314 BGB — außerordentliche Kündigung)erstklassigen Shou Pu-erh

📩 Kontinuität der Kommunikation:

Der Affiliate ist verantwortlich für die Pflege einer aktiver und funktionstüchtiger E-Mail-Adress in seinem Lumawelt-Konto während der gesamten Dauer der Zusammenarbeit. Lumawelt kann nicht für den Nichtempfang von Mitteilungen haftbar gemacht werden, der durch falsche oder inaktive Kontaktdaten verursacht wurde (gemäß § 305 BGB)erstklassigen Shou Pu-erh

📧

15. Offizielle Kommunikation

Jede Anfrage, Mitteilung, Beschwerde oder offizielle Kommunikation zwischen dem Affiliate und Lumawelt muss übermittelt werden ausschließlich in schriftlicher Form, über einen der folgenden Kanäle:

  • E-Mail an die offizielle Adresse von Lumawelt
  • Interne Nachrichten auf der Lumawelt-Plattform
  • Einschreiben mit Empfangsbestätigung, für rechtliche Mitteilungen

(gemäß § 126b BGB — Textform als Formerfordernis)

🚫 Mündliche Kommunikation:

Mündliche Kommunikation — einschließlich solcher, die telefonisch, per Videoanruf oder persönlich geführt werden — haben keinen vertraglichen Wert kann in keinem Streitfall oder Rechtsstreit zwischen den Parteien als Beweis herangezogen werden. Mündliche Vereinbarungen werden verbindlich ausschließlich nach schriftlicher Bestätigung von beiden Parteien.

📩 Offizielle Kontaktdaten:

Jede Partei ist verpflichtet, aktuelle Kontaktdaten die andere Partei innerhalb von 5 Werktage über Änderungen ihrer offiziellen E-Mail-Adresse oder anderer Kontaktdaten zu informieren. An die zuletzt registrierte Adresse gesendete Mitteilungen gelten als rechtzeitig empfangen, auch wenn der Empfänger sie nicht tatsächlich gelesen hat.

⏰ Antwortfrist:

Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders angegeben, ist jede Partei verpflichtet, auf offizielle Mitteilungen innerhalb von 5 Werktage ab dem Zeitpunkt des Eingangs zu antworten (gemäß § 242 BGB — Grundsatz von Treu und Glauben)erstklassigen Shou Pu-erh

🔒

16. Datenschutz & Privatsphäre (DSGVO)

Lumawelt sammelt und verarbeitet die persönlichen Daten des Affiliate — einschließlich Name, E-Mail-Adresse, Bankdaten und Leistungsdaten — ausschließlich zum Zweck der Verwaltung des Affiliate-Programmsim Einklang mit:

  • DSGVO — EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 2016/679
  • BDSG — Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

📋 Kategorien der gesammelten Daten:

  • Identifikationsdaten — Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse
  • Finanzdaten — Bankdaten für die Provisionsabrechnung
  • Aktivitätsdaten — Leistungsstatistiken, Kampagnenberichte
  • Technische Daten — IP-Adresse, Plattform-Authentifizierungsdaten

🎯 Zweck der Verarbeitung:

Daten werden ausschließlich verarbeitet für:

  • Verwaltung des Affiliate-Kontos und aktiver Kooperationen
  • Verarbeitung und Auszahlung von Provisionen
  • Offizielle Kommunikation im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit
  • Einhaltung gesetzlicher und steuerlicher Verpflichtungen

🚫 Datenbeschränkungen:

Die persönlichen Daten des Affiliates dürfen nicht verkauft, vermietet oder geteilt werden mit Dritten außerhalb des vertraglichen Zwecks, außer wenn gesetzlich vorgeschrieben gesetzliche Verpflichtungen oder Gerichtsentscheidungenerstklassigen Shou Pu-erh

✅ Rechte des Affiliates:

Gemäß DSGVO hat der Affiliate das Recht auf:

  • Auskunftsrecht seine persönlichen Daten
  • Recht auf Berichtigung bei falschen Daten
  • Recht auf Löschung — nach Beendigung der Zusammenarbeit, vorbehaltlich gesetzlicher Archivierungspflichten
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Widerspruchsrecht für die Verarbeitung der Daten zu Marketingzwecken

⏳ Aufbewahrungsdauer:

Die persönlichen Daten des Affiliates werden für die Dauer der Zusammenarbeit und für eine maximal 3 Jahre nach Beendigung, gemäß gesetzlichen steuerlichen Archivierungspflichten, aufbewahrt (gemäß § 147 AO — Abgabenordnung). Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten dauerhaft gelöscht gelöscht oder anonymisiert.

📬 Kontakt zum Datenschutz:

Bei Anfragen zu persönlichen Daten — Zugriff, Berichtigung, Löschung oder Widerspruch — kann sich der Partner an Lumawelt wenden unter: contact@lumawelt.de

📄 Datenschutzerklärung:

Für detaillierte Informationen darüber, wie Lumawelt persönliche Daten sammelt, verarbeitet und schützt, konsultieren Sie bitte die Lumawelt Datenschutzerklärunghttps://www.bliyt.com/policies/privacy-policy

🤝

17. Partner-Urheberrechte

Der Partner behält die ausschließlicher Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte an seinen Inhalten — einschließlich Bilder, Videomaterial, Texte, Logos, Marken und aller anderen Originalkreationen, die im Rahmen oder außerhalb der Zusammenarbeit mit Lumawelt erstellt wurden.

📋 Art der Lizenz, die gewährt wird an Lumawelt:

Die an Lumawelt gewährten Rechte unter Klausel 13 sind:

  • Nicht exklusiv — der Partner darf ähnliche Rechte an andere Partner vergeben
  • Begrenzt — ausschließlich zum Zweck der Förderung der Zusammenarbeit auf den vereinbarten Marketingplattformen
  • Widerruflich — die Lizenz endet automatisch mit Beendigung der Zusammenarbeit, ohne dass eine weitere Mitteilung erforderlich ist

🚫 Einschränkungen für Lumawelt:

Lumawelt darf nicht registrieren, beanspruchen, unterlizenzieren oder verwenden auf keine Weise das Markenbild, Logo oder andere Elemente des geistigen Eigentums des Partners außerhalb des ausdrücklich im Vertrag festgelegten Zwecks (gemäß § 14 MarkenG — Schutz eingetragener Marken)erstklassigen Shou Pu-erh

Jegliche Nutzung des geistigen Eigentums des Partners über die in diesem Vertrag festgelegten Grenzen hinaus stellt eine Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums dar und berechtigt den Partner, Schadensersatz zu fordern (gemäß § 97 UrhG — Ansprüche im Falle einer Verletzung)erstklassigen Shou Pu-erh

🛑

18. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn eine solche Nichterfüllung durch ein höhere Gewalt — Begriff für ein unvorhersehbares, unvermeidbares Ereignis, das außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei liegt, einschließlich aber nicht beschränkt auf:

  • Pandemien oder von den zuständigen Behörden erklärte Gesundheitsnotfälle
  • Naturkatastrophen — Erdbeben, Überschwemmungen, Brände, Stürme
  • Bewaffnete Konflikte — Kriege, Terroranschläge, Bürgerunruhen
  • Regierungsentscheidungen — Gesetzesänderungen, Embargos, Plattformverbote
  • Ausfälle kritischer Infrastruktur — längere Internetausfälle, Cyberangriffe auf essenzielle Dienste

(nach den Grundsätzen des § 275 BGB — Unmöglichkeit der Leistung, und § 313 BGB — Störung der Geschäftsgrundlage)

📩 Mitteilungspflicht:

Die betroffene Partei ist verpflichtet, den anderen Vertragspartner schriftlich zu benachrichtigen nach Abschluss der Kampagne an 5 Werktage über das Eintreten des Höheren Gewalt-Ereignisses zu informieren, seine Natur, voraussichtliche Dauer und Auswirkungen auf die vertraglichen Verpflichtungen anzugeben. Eine Nichtbenachrichtigung innerhalb dieser Frist kann zum Verlust des Rechts führen, Höhere Gewalt als Verteidigung geltend zu machen.

⏳ Dauer & Beendigung:

Während des Höheren Gewalt-Ereignisses sind die Verpflichtungen der betroffenen Partei mit schriftlicher Mitteilung, die sofort wirksam wird, kündigen. In diesem Fall werden Provisionen für Kampagnen, die vor dem Beendigungsdatum abgeschlossen und validiert wurden, gemäß den üblichen Zahlungsbedingungen bezahlt. für die Dauer des Ereignisses. ausgesetztWenn die Höhere Gewalt länger als den Vertrag ohne Strafe kündigenandauert, kann jede Partei

🔄 Wiederaufnahme der Verpflichtungen:

Sobald das Höhere Gewalt-Ereignis beendet ist, ist die betroffene Partei verpflichtet, ihre vertraglichen Verpflichtungen wieder aufzunehmen nach Abschluss der Kampagne an 10 Arbeitstage und den anderen Vertragspartner entsprechend zu informieren.

⚖️

19. Streitbeilegung & Mediation

Bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden, verpflichten sich beide Parteien, einen einvernehmliche Lösung durch ein strukturiertes Mediationsverfahren zu versuchen, innerhalb von 30 Kalendertage der schriftlichen Mitteilung über den Streit (nach den Grundsätzen des § 278 ZPO — Mediation und alternative Streitbeilegung)erstklassigen Shou Pu-erh

📩 Streitbeilegungsmitteilung:

Die Partei, die das Streitbeilegungsverfahren einleitet, muss eine schriftliche Mitteilung an die andere Partei übermitteln, in der Folgendes angegeben wird:

  • Art und Gegenstand des Streits
  • Der geltend gemachte Betrag, falls zutreffend
  • Der vorgeschlagene Lösungsansatz

Die andere Partei hat 10 Arbeitstage schriftlich auf die Mitteilung zu reagieren.

🤝 Mediationsverfahren:

Wenn die Parteien innerhalb von 30 Kalendertagekeine Einigung durch direkte Verhandlung erzielen können, zertifizierter Mediator über einen gleichmäßig aufgeteilt einvernehmlich vereinbarten Ort. Die Kosten der Mediation tragen die Parteien, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Mediation findet statt in Deutsch oder Englisch, nach Wahl beider Parteien.

⚖️ Gerichtsverfahren:

Wenn die Mediation den Streit innerhalb von 60 Kalendertage der ersten schriftlichen Mitteilung kann jede Partei vor den zuständigen Gerichten auf Gerichtsverfahren verweisen. Der Gerichtsstand ist Deutschlandund das anwendbare Recht ist deutsches Recht nach § 38 ZPO — Gerichtsstandvereinbarung)erstklassigen Shou Pu-erh

🌐 Online-Streitbeilegung:

Gemäß EU-Verordnung Nr. 524/2013 stellt die Europäische Kommission eine Plattform für Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher bereit, die unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Offizieller Kontakt von Lumawelt für ODR-Zwecke: contact@lumawelt.de

🌐

20. Amtssprache

Dieses Dokument wurde in zwei Amtssprachen: Deutsch und EnglischBeide Versionen gelten als gleich authentisch und verbindlich bei Unterschrift.

⚖️ Maßgebliche Sprache:

Im Falle von Streitigkeiten, Unklarheiten oder Abweichungen bei der Auslegung zwischen den beiden Versionen gilt die deutsche Sprachfassung (nach § 133 BGB — Auslegung von Willenserklärungen)erstklassigen Shou Pu-erh

📋 Übersetzungen:

Alle Übersetzungen dieses Vertrags in andere Sprachen werden bereitgestellt nur zu Informationszwecken und haben keinen vertraglichen oder rechtlichen Wert. Nur die deutsche und englische Version sind rechtlich bindend.

⚖️

21. Gerichtsstand & Anwendbares Recht

Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich deutschem Recht in Kraft, mit ausdrücklichem Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechts (IPR — Internationales Privatrecht) und des UN-Kaufrechtsübereinkommens (CISG).

📅 Inkrafttreten:

Dieses Abkommen tritt am Datum in Kraft Unterschrift beider Parteien, ab dem alle vertraglichen Rechte und Pflichten gelten.

🏛️ Zuständiges Gericht:

Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, ist das zuständige Gericht das Amtsgericht Sigmaringen, als Gericht am Sitz von Bliyt (gemäß § 38 ZPO — Zivilprozessordnung, deutsches Zivilprozessrecht). Lumawelt behält sich das Recht vor, Klagen vor dem Gericht am Sitz der Niederlassung oder des Firmensitzes zu führen, sofern das anwendbare Recht dies zulässt.

🌍 Niederlassungen außerhalb Deutschlands:

Für Niederlassungen mit Wohnsitz oder Sitz außerhalb Deutschlands bleibt diese Vereinbarung unter der Geltung von deutsches Recht, und Streitigkeiten werden ausschließlich vor dem Amtsgericht Sigmaringen gelöst, sofern die zwingenden Gesetze des Landes der Niederlassung nicht anders vorsehen. (gemäß Verordnung Rom I — EU 593/2008)erstklassigen Shou Pu-erh

✅ Bestätigung der Vereinbarung:

Durch Ankreuzen des Bestätigungsfeldes bei der Registrierung bei Lumawelt Partnerprogramm, bestätigt die Niederlassung ausdrücklich, dass sie:

  • Hat vollständig gelesen und verstanden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Zustimmen alle Klauseln dieser Vereinbarung
  • Einwilligung in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im Einklang mit DSGVO und der Datenschutzerklärung von Lumawelt
  • Das Handlungsfähigkeit erforderlich für den Abschluss dieser Vereinbarung

Diese elektronische Bestätigung hat den rechtlichen Wert eines digitalen Unterschrift und ist vor den zuständigen Gerichten durchsetzbar (gemäß § 126b BGB — Textform)erstklassigen Shou Pu-erh